Regelwohngruppe

Die Wohngruppe bietet Platz für 9 Kinder und Jugendliche sowie einen Platz für Inobhutnahme. Die Kinder und Jugendlichen sind in Einzelzimmern untergebracht, die sie individuell gestalten können.

Gemeinsam erarbeitete Gruppenregeln, eine festgelegte Alltagsstruktur sowie die Gewährleistung einer 24-stündigen Betreuung geben den Kindern und Jugendlichen den nötigen äußeren Halt, sich entwickeln zu können und bilden für den Gruppenalltag den strukturellen Rahmen.

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts. Das Aufnahmealter sollte in der Regel zwischen 10 und 18 Jahren liegen. Ausnahmen sind nach Situation und  Bedarf möglich.

Die Maßnahme ist notwendig und geeignet, wenn die Erziehung und/ oder die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen auch mit unterstützenden Hilfen in Ihrem Herkunftsmilieu nicht mehr sichergestellt werden kann.

Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche mit:

  • Lernbehinderung
  • Schwierigkeiten in der Schule
  • Delinquenz
  • Entwicklungsverzögerungen
  • sozialen und emotionalen Auffälligkeiten
  • familiären Konflikten

Nicht aufgenommen werden junge Menschen mit:

  • einer körperlichen Behinderung, die die Nutzung eines Rollstuhls benötigt
  • einer akuten Abhängigkeit von Suchtmitteln
  • einer akuten psychiatrischen Indikation

Pädagogische Leistungsbeschreibung

Ein fest verankertes Mentorensystem soll jedem Kind und Jugendlichen die Möglichkeit bieten, einen persönlichen Ansprechpartner und eine Vertrauensperson zu haben.

Der Mentor hat die Aufgabe das Kind/ den Jugendlichen individuell zu begleiten und eine entsprechende Erziehungsplanung und -gestaltung durchzuführen. Die individuelle Förderung des Kindes/ des Jugendlichen richtet sich nach dessen Stärken, dem jeweiligen Entwicklungsstand und dem, der Maßnahme zugrunde liegenden Bedarf sowie dem Willen des Kindes / Jugendlichen zur positiven Veränderung.

Inhalte der Betreuung sind:

  • die Förderung im geistigen, emotionalen und sozialen Bereich
  • angemessene Förderung im lebenspraktischen Bereich
  • Freizeitgestaltung
  • enge Zusammenarbeit zwischen der Einrichtung und der Schule des Kindes/ des Jugendlichen, um eine effektive schulische Förderung zu ermöglichen
  • enge Zusammenarbeit mit den Familien, dem zuständigen Jugendamt und anderen am Förderprozeß beteiligten Personen
  • bei Bedarf werden Therapien oder individuelle Fördermaßnahmen in Zusammenarbeit mit externen Fachkräften durchgeführt

Ziele

  • Aufarbeitung der bedarfsgebenden und aktuellen Problemlage
  • Stärkung und Entwicklung eines tragfähigen Selbstvertrauens, Selbstbewusstseins und Eigenverantwortlichkeit
  • Entwicklung einer stabilen sozialen Kompetenz
  • Bei entsprechend vorhandenen Ressourcen des Kindes/des Jugendlichen und dessen Familie wird mit Hilfe systemischer Familienberatung eine Rückführung in die Herkunftsfamilie möglich

Betreuung und Förderung des Kindes/des Jugendlichen bis in seine Verselbständigung, falls eine Rückführung in die Herkunftsfamilie nicht möglich ist