Kinderschutz

Kinderschutz in der Oberbergischen Kinderheimat e. V.

 

Der Gesetzgeber hat im §8a des SGB VIII festgeschrieben:

„Kinder und Jugendliche sind vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen.“

Dieser Paragraf ist nicht nur ein Gesetz, welches erfüllt werden muss. Es zeigt sich in unserer Haltung und in unserem Handeln. Schon in unserem Namen „Oberbergische Kinderheimat“  wird deutlich, wie wichtig es uns ist, dass unser Haus zur Heimat für Kinder und Jugendliche wird – ein Ort, an dem sich jedes Kind wohl und sicher fühlen darf. Um den Schutzauftrag zu erfüllen, ist es elementar, sensibel für Schwachstellen und Gefahrenquellen zu werden. Aus diesem Grund haben wir Standards festgelegt, die  eine regelmäßige Risikoanalyse und den Blick auf mögliche Gefahren gewährleisten. Neben einem Schutzkonzept, welches laufend überprüft und angepasst wird, ist die Zusammenarbeit im „Netzwerk Kinderschutz des Oberbergischen Kreises“ eine wichtige Grundlage unserer Arbeit. Die kritische Betrachtung unseres eigenen Handelns und ein offener Austausch im Team ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil unseres pädagogischen Handelns. Wir wollen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen dabei unterstützen, ein Bewusstsein für die eigenen Rechte und persönlichen Grenzen zu entwickeln und sie dazu befähigen, sich im Fall von Grenzüberschreitungen und Übergriffen Hilfe zu holen. Unsere Mitarbeitenden sind verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis und eine Selbstverpflichtungserklärung vorzulegen, sowie die Einhaltung unseres Verhaltenskodex zu unterschrieben.

Alle Maßnahmen folgen dabei dem Ziel, eine Kultur der Achtsamkeit zu erreichen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen als Qualitätsmerkmal zu sehen. In der folgenden Abbildung ist der Kreislauf, das Ineinanderwirken und Vernetzen aller Komponenten erkennbar.